Erst- und Schadenminderungsmaßnahmen nach einem Schadenfall

Erst- und Schadenminderungsmaßnahmen erfüllen den Zweck, eine Schadenvergrößerung zu vermeiden. Die meisten Versicherungsverträge sehen für die Kosten solcher Maßnahmen komfortable Regelungen für den Versicherungsnehmer vor. Gleichzeitig bestehen auch häufig vertragliche Obliegenheiten sich schadenmindernd zu verhalten. Im Zweifel fragen Sie Ihren Vermittler, Versicherungsmakler oder Schadensachbearbeiter nach „Schadenminderungsmaßnahmen“.

Auch wenn in der ersten Phase nach einem Schaden die Frage nach dem Versicherungsschutz noch nicht geklärt ist sollte nicht auf Schadenminderungsmaßnahmen verzichtet werden. Die Kosten einer solchen Maßnahme sind oft zu vernachlässigen im Vergleich zu den möglichen Schadenvergrößerungen.

Die häufigsten Maßnahmen zur Schadenminderung sind:

 

Notabdeckung, Notabdichtungen

Eine Notabdichtung wird zum Verschluss von unplanmäßigen Öffnungen, zum Beispiel an Dächern oder Außenwänden, durchgeführt. Die Ursache der Bauteilöffnung resultiert aus einem Brand-, Hagel- oder Sturmschadenereignis und kann dazu führen, dass Niederschläge in das Gebäude eindringen und einen Schaden weiter vergrößern.

Diese Notabdeckungen auf Steildächern oder Notabdichtungen auf Flachdächern stellen nur selten die endgültige Reparatur dar.

Durch einen Schaden, der das Dach oder die Außenwände beschädigt hat, können auch Schäden an der Konstruktion entstanden sein, die nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind, es empfiehlt sich im Zweifel einen Fachmann aus dem jeweiligen Handwerk (Dachdecker, Zimmermann) zu Rate zu ziehen.

 

Provisorischer Verschluss von Tür- oder Fensteröffnungen

Werden durch ein Schadenereignis Türen oder Fenster beschädigt oder zerstört, ist es sinnvoll diese entstandenen Öffnungen provisorisch zu verschließen. Dadurch kann verhindert werden, dass Niederschläge in Ihr Gebäude gelangen oder Unbefugte sich in Ihrem Gebäude zu schaffen machen. Gerade Letzteres kann zu ungeahnten Nachteilen für den Eigentümer einer Immobilie führen, wenn beispielsweise Personen in Ihrem beschädigten Gebäude verletzt werden, wenn Ihr Eigentum durch Fremde entwendet oder zerstört wird oder spätere Feststellungen der Ermittlungsbehörden oder Versicherungen vereitelt werden.

Diese Notmaßnahme sollte explizit bei Ihren Ansprechpartnern der Versicherung und den Vertretern der Ermittlungsbehörden hinterfragt werden. Ein Fachhandwerker kann beurteilen, ob eine beschädigte Tür oder ein Fenster reparabel ist und wird der provisorischen Verschluss so anbringen, dass ein zu rettendes Bauteil dadurch nicht endgültig zerstört wird.

 

Trocknungsmaßnahmen

Ist nach einem Schaden Nässe in das Gebäude eingedrungen oder ist das zu befürchten, ist es sinnvoll eine Trocknungsmaßnahme einzuleiten. Hilfe finden Sie im Internet oder Telefonbuch unter den Stichworten: „Bautrocknung“ „Brandschadensanierung“ „Wasserschadensanierung“  Es gibt ähnlich Suchbegriffe die aber eine andere Bedeutung haben (z. B. Trockenbau).

 

Abpumpen oder Ausschöpfen von Wasser nach einem Leitungswasserschaden

Sind große Mengen Wasser ausgetreten und Räume des Gebäudes stehen unter Wasser ist das Abpumpen oder Ausschöpfen des Wassers sinnvoll. Notwendige Gerätschaften können bei Baumärken oder Installateuren geliehen werden. In Fällen einer umfangreichen Flutung hilft sicher auch die Feuerwehr, was oft auch kostenpflichtig ist.

Beachten Sie dass möglicherweise Gefahren drohen. Es kann zu Stromschlägen kommen, Sie könnten sich an Gegenständen unter Wasser verletzen. Sie könnten stürzen oder in einen Schacht unter Wasser fallen.

 

Abpumpen oder Ausschöpfen von Wasser nach einer Überflutung

Ist das Wasser nach einer Überflutung ins Gebäude gelangt, gilt im Großen und Ganzen das Gleiche wie bei einem Leitungswasserschaden, aber Sie sollten bedenken, dann sich möglicherweise auch der Grundwasserspiegel dramatisch hebt. Dieses Grundwasser übt eine Kraft auf Ihr Gebäude von unten her aus, für das es möglicherweise nicht ausgelegt ist. In solchen Fällen ist es besser das Wasser nicht abzupumpen. Sprechen Sie einen Baufachmann (Architekt oder Bauingenieur) an.

 

Leckageortung

Bei Leitungswasserschäden ist es von entscheidender Bedeutung die Ursache des Schadens zu finden und zu beseitigen. Ohne das sind meistens Schadenminderungen, Reparaturen oder Wiederherstellungen nicht möglich. Hilfe finden Sie im Internet oder Telefonbuch unter den Stichworten: „Leckageortung“ „Leckortung“ „Wasserschadensanierung“ oder bei Ihrem Installateur.

Oft kann nach der Leckageortung die Undichtigkeit sofort endgültig repariert werden. Wichtig ist, dass die Schadenursache vor der Reparatur aussagekräftig, beispielsweise mit Fotos, dokumentiert wird. Die Fotos sollen das Umfeld zeigen, um die Schadenstelle räumlich zuordnen zu können und dann die genaue Leckagestelle. Ausgebautes Rohrmaterial immer aufbewahren und nicht aus der Hand geben.

 

Überprüfen von haustechnischen Installationen

Nach einem Schadenereignis ist es ratsam die haustechnischen Installationen, wie Sanitärinstallationen, Heizungsanlage, Elektroinstallationen, von Fachunternehmen überprüfen zu lassen. Hierbei sollen gefährliche Fehlfunktionen erkannt, beseitig oder gesichert werden.

 

Schutz von Unbeteiligten und deren Eigentum

Unabhängig von einem Versicherungsschutz ist ein Gebäudeeigentümer natürlich dafür verantwortlich, dass von seinem Eigentum keine Gefahr für andere ausgeht. Dazu ist es oft hilfreich eine etwaige Gefahrenstelle weiträumig und wirkungsvoll abzusperren.

Ein Warnhinweis auf einem Schild oder eine Absperrung mit „Flatterband“ ist keine wirkungsvolle Absperrung. Solche Maßnahmen nennen sich „Verkehrssicherungsmaßnahmen“. Fragen Sie Ihren Ansprechpartner bei der Versicherung. Haben Sie die Befürchtung, dass von Ihrem Gebäude eine Gefährdung von Dritten ausgeht, sollten Sie im eigenen Interesse nicht auf Sicherungsmaßnahmen verzichten, unabhängig von möglichen Ausschlüssen der Versicherung.

 

PDF Version